Mit einer konstituierenden Versammlung im Hansasaal
des Kölner Rathauses unter Vorsitz des Oberbürgermeisters
Hermann Becker und der Veröffentlichung einer vom Kölner
Stadtarchivar Konstantin Höhlbaum verfassten und von
ihm, dem Bonner Professor Hugo Loersch und dem Direktor
des Staatsarchivs zu Düsseldorf Waldemar Harleß unterzeichneten
programmatischen Denkschrift ist die Gesellschaft für
Rheinische Geschichtskunde am 1. Juni 1881 ins Leben
getreten. Sie verdankt ihre Entstehung der Initiative
des Kölner Bankiers und Industriemagnaten Gustav (von)
Mevissen, der schon 1868 zusammen mit Heinrich von Sybel
die Gründung eines die bestehenden regionalen Vereine
übergreifenden, nicht ersetzenden „Vereins für rheinisch-westfälische
Geschichte“ ins Auge gefasst und 1879 in dem jungen
Karl Lamprecht einen ungemein befähigten und ideenreichen
jungen Historiker gefunden hatte, der Mevissens Vorstellungen
von einer fruchtbaren Verbindung zwischen bürgerlichem
Mäzenatentum und geschichtswissenschaftlicher Grundlagenforschung
im Medium eines historisch fundierten rheinischen Eigen-
und Selbstbewusstseins konkrete Gestalt gab. Mit „rheinisch“
war das Gebiet der preußischen Rheinprovinz gemeint.
Lamprechts Konzeption, die Arbeit der „Gesellschaft“
auf die Herausgabe rheinischer Quellen vornehmlich zur
„materiellen Kultur“, also zur Sozial-, Wirtschafts-
und Rechtsgeschichte (Urkunden, Weistümer, Urbare, Stadtrechte
u.ä.), zu konzentrieren, hat ebenso wie viele der von
ihm vorgeschlagenen Editionsprojekte Eingang in die
Denkschrift von 1881 gefunden. Dass er dabei persönlich
zurücktreten musste, hing mit seiner untergeordneten
Stellung (seit 1880 Bonner Privatdozent) im rheinischen
Gelehrtenkosmos und mangelnder Organisationserfahrung
zusammen.
Die Organisationsstruktur der „Gesellschaft“, die als
ein Gebilde sui generis den um diese Zeit unter gleicher
Aufgabenstellung antretenden Historischen Kommissionen
auf provinzialer oder staatlicher Basis an die Seite
trat oder – besser – voraufging, ist im Zusammenwirken
von Mevissen und Höhlbaum entwickelt worden. Sie setzte
und setzt sich aus Mitgliedern, Stiftern und Patronen
zusammen. Stifter und Patron wird man durch die Bereitstellung
einer einmaligen Summe bzw. eines regelmäßigen Jahresbeitrags
in einer durch Vorstandsbeschluss festgelegten Höhe,
Mitglied durch Zuwahl von Seiten der übrigen Mitglieder.
Ein sich durch Kooptation ergänzender Vorstand führt
die Geschäfte. Es handelt sich – und das unterscheidet
die „Gesellschaft“ von anderen Historischen Kommissionen
– um eine Schöpfung aus dem Geist des Besitz- und Bildungsbürgertums
liberaler Prägung. Der innerhalb des Vorstandes zunächst
noch existierende Gelehrtenausschuß, der über die Aufnahme
von Arbeitsvorhaben und Manuskripten entschied (also
die alleinige Verantwortung für die wissenschaftlichen
Aktivitäten der „Gesellschaft“ trug) ist durch eine
auf Mevissens Drängen erfolgte Satzungsänderung 1886
aufgelöst worden, ihm war diese Aufspaltung von Geld
und Geist zuwider.
Inzwischen zählt die Gesellschaft ungefähr 200 Mitglieder.
Die von ihr in Angriff genommenen Projekte, die ihr
bedeutendster Vorsitzender Joseph Hansen (1893–1926)
1907 noch auf den Zeitraum 800–1600 beschränkt, dagegen
auf das Gebiet der anfänglich vom Bearbeitungsprogramm
ausgeschlossenen Sachquellen (Malerei, Münzen, Siegel)
ausgedehnt wissen wollte, sind inzwischen abgeschlossen
oder immer noch in Bearbeitung, jedenfalls aber um zahlreiche
neue Arbeitsvorhaben erweitert worden, die die Zeitmarke
1600 deutlich überschreiten und teilweise bis an die
jüngste Vergangenheit heranreichen.
Hansen selbst hat hier mit seinen Quellen zur Geschichte der französischen Herrschaft am Rhein sowie zum rheinischen Liberalismus im Vormärz und in der 48er Revolution den Weg in neue zeitliche und thematische Dimensionen gewiesen.
Trotz inhaltlicher und arbeitsperspektivischer Ausweitung
aber hat sich am satzungsmäßig verankerten Tätigkeitsprofil
der „Gesellschaft“ – nämlich der konsequenten Beschränkung
auf Quelleneditionen und -zusammenstellungen (wenige
Ausnahmen nicht gerechnet) nichts geändert. Anders geworden
nach dem Untergang des liberalen Bildungs- und Besitzbürgertums
im Gefolge des Ersten Weltkrieges ist allerdings die
Finanzierung der Arbeit; sie beruht jetzt – wie in vergleichbaren
Fällen auch – im Wesentlichen auf Zuschüssen von Seiten
der öffentlichen und halböffentlichen Hände, wenngleich
Einnahmen aus privaten Stiftungsgeldern noch nicht gänzlich
versiegt sind.
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