Die Gesellschaft

Mit einer konstituierenden Versammlung im Hansasaal des Kölner Rathauses unter Vorsitz des Oberbürgermeisters Hermann Becker und der Veröffentlichung einer vom Kölner Stadtarchivar Konstantin Höhlbaum verfassten und von ihm, dem Bonner Professor Hugo Loersch und dem Direktor des Staatsarchivs zu Düsseldorf Waldemar Harleß unterzeichneten programmatischen Denkschrift ist die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde am 1. Juni 1881 ins Leben getreten. Sie verdankt ihre Entstehung der Initiative des Kölner Bankiers und Industriemagnaten Gustav (von) Mevissen, der schon 1868 zusammen mit Heinrich von Sybel die Gründung eines die bestehenden regionalen Vereine übergreifenden, nicht ersetzenden „Vereins für rheinisch-westfälische Geschichte“ ins Auge gefasst und 1879 in dem jungen Karl Lamprecht einen ungemein befähigten und ideenreichen jungen Historiker gefunden hatte, der Mevissens Vorstellungen von einer fruchtbaren Verbindung zwischen bürgerlichem Mäzenatentum und geschichtswissenschaftlicher Grundlagenforschung im Medium eines historisch fundierten rheinischen Eigen- und Selbstbewusstseins konkrete Gestalt gab. Mit „rheinisch“ war das Gebiet der preußischen Rheinprovinz gemeint. Lamprechts Konzeption, die Arbeit der „Gesellschaft“ auf die Herausgabe rheinischer Quellen vornehmlich zur „materiellen Kultur“, also zur Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsgeschichte (Urkunden, Weistümer, Urbare, Stadtrechte u.ä.), zu konzentrieren, hat ebenso wie viele der von ihm vorgeschlagenen Editionsprojekte Eingang in die Denkschrift von 1881 gefunden. Dass er dabei persönlich zurücktreten musste, hing mit seiner untergeordneten Stellung (seit 1880 Bonner Privatdozent) im rheinischen Gelehrtenkosmos und mangelnder Organisationserfahrung zusammen.

Die Organisationsstruktur der „Gesellschaft“, die als ein Gebilde sui generis den um diese Zeit unter gleicher Aufgabenstellung antretenden Historischen Kommissionen auf provinzialer oder staatlicher Basis an die Seite trat oder – besser – voraufging, ist im Zusammenwirken von Mevissen und Höhlbaum entwickelt worden. Sie setzte und setzt sich aus Mitgliedern, Stiftern und Patronen zusammen. Stifter und Patron wird man durch die Bereitstellung einer einmaligen Summe bzw. eines regelmäßigen Jahresbeitrags in einer durch Vorstandsbeschluss festgelegten Höhe, Mitglied durch Zuwahl von Seiten der übrigen Mitglieder. Ein sich durch Kooptation ergänzender Vorstand führt die Geschäfte. Es handelt sich – und das unterscheidet die „Gesellschaft“ von anderen Historischen Kommissionen – um eine Schöpfung aus dem Geist des Besitz- und Bildungsbürgertums liberaler Prägung. Der innerhalb des Vorstandes zunächst noch existierende Gelehrtenausschuß, der über die Aufnahme von Arbeitsvorhaben und Manuskripten entschied (also die alleinige Verantwortung für die wissenschaftlichen Aktivitäten der „Gesellschaft“ trug) ist durch eine auf Mevissens Drängen erfolgte Satzungsänderung 1886 aufgelöst worden, ihm war diese Aufspaltung von Geld und Geist zuwider.

Inzwischen zählt die Gesellschaft ungefähr 200 Mitglieder. Die von ihr in Angriff genommenen Projekte, die ihr bedeutendster Vorsitzender Joseph Hansen (1893–1926) 1907 noch auf den Zeitraum 800–1600 beschränkt, dagegen auf das Gebiet der anfänglich vom Bearbeitungsprogramm ausgeschlossenen Sachquellen (Malerei, Münzen, Siegel) ausgedehnt wissen wollte, sind inzwischen abgeschlossen oder immer noch in Bearbeitung, jedenfalls aber um zahlreiche neue Arbeitsvorhaben erweitert worden, die die Zeitmarke 1600 deutlich überschreiten und teilweise bis an die jüngste Vergangenheit heranreichen.

Hansen selbst hat hier mit seinen Quellen zur Geschichte der französischen Herrschaft am Rhein sowie zum rheinischen Liberalismus im Vormärz und in der 48er Revolution den Weg in neue zeitliche und thematische Dimensionen gewiesen.

Trotz inhaltlicher und arbeitsperspektivischer Ausweitung aber hat sich am satzungsmäßig verankerten Tätigkeitsprofil der „Gesellschaft“ – nämlich der konsequenten Beschränkung auf Quelleneditionen und -zusammenstellungen (wenige Ausnahmen nicht gerechnet) nichts geändert. Anders geworden nach dem Untergang des liberalen Bildungs- und Besitzbürgertums im Gefolge des Ersten Weltkrieges ist allerdings die Finanzierung der Arbeit; sie beruht jetzt – wie in vergleichbaren Fällen auch – im Wesentlichen auf Zuschüssen von Seiten der öffentlichen und halböffentlichen Hände, wenngleich Einnahmen aus privaten Stiftungsgeldern noch nicht gänzlich versiegt sind.

 

 
 
 
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